Digitaler Nachlass
Was passiert nach dem Tod mit unseren Daten?
Jeden Tag schreiben wir Nachrichten, verschicken und posten Bilder oder twittern unsere Meinung. Wir tracken unseren Weg, zeichnen unsere Schritte auf und dokumentieren unseren Zyklus. Aber was passiert mit unserem Digitalen Ich nach unserem Tod? Eine Frage, die sich so gut wie niemand stellt. Im Gespräch mit Julia Zeller vom Verbraucherschutz Bayern haben wir Antworten bekommen.
Seit 2018 zählt der Digitale Nachlass zum normalen Erbe. Das bedeutet, dass alle Rechte und Pflichten der Onlinedienste auf den Erben übergehen. Alle persönlichen Daten in E-Maildiensten und auf Social Media Plattformen stehen diesem dann zur Verfügung. Auch dann, wenn ein Konto in den Gedenkzustand versetzt wurde. Aber was können wir tun, um es unseren Angehörigen noch einfacher zu machen?
„Wichtig ist besonders, sich mit dem Thema Digitalen Nachlass zu beschäftigen und das am besten frühzeitig. Um den Angehörigen den Umgang mit dem Nachlass zu erleichtern, ist es zu empfehlen, eine Liste mit allen Accounts anzulegen und damit die Zugangsdaten und Passwörter zur Verfügung zu stellen.“
Julia Zeller, Verbraucherschutz Bayern
Was, wenn ich keinen Nachlasskontakt hinterlegen möchte?
Klingt erst mal einfach, aber die Plattformen stellen uns vor Herausforderungen. Die Funktion, einen Nachlassverwalter zu benennen, gibt es zwar, jedoch ist die Handhabung bei jedem Unternehmen anders. Auch dann, wenn die Unternehmen eigentlich zusammengehören. Ein Beispiel hierfür sind WhatsApp und Instagram, die Tochterunternehmen von Meta. Jede dieser Plattformen handhabt den Nachlass von Verstorbenen anders. Also vielleicht lieber keinen Nachlasskontakt hinterlegen? Aber was für Alternativen gibt es?
„Wenn auf einer Digitalen Plattform der Nachlasskontakt nicht hinterlegt werden kann oder man das nicht möchte, kann man den Digitalen Nachlass auch über ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht regeln. Darüber kann man festlegen, was mit den Daten nach dem Tot passiert und wer Zugriff auf die Konten haben wird. Wichtig ist eben, einen Erben zu bestimmen und diesem die Zugangsdaten mitzuteilen.“
Julia Zeller, Verbraucherschutz Bayern
Ein Erbe sollte generell bestimmt werden. Wichtig ist eben nur, eine Liste mit allen Konten und Passwörtern anzulegen. Am sichersten ist das in digitaler Form. Also als Datei auf einem Stick. Oder auf einem Dokument, sicher bewahrt in einem Tresor, damit die Daten nicht in die falschen Hände geraten. Und auch wenn nichts hinterlegt wurde, können Angehörige handeln.
„Sollte einmal nichts geregelt sein und auch keine Passwörter vorhanden sein, sollten sich Angehörige an den jeweiligen Dienstanbieter wenden. So erhalten sie Zugang zu den Konten und haben die Möglichkeit, die Daten zu löschen.“
Julia Zeller, Verbraucherschutz Bayern
Ist wirklich alles weg?
Aber verschwindet wirklich alles von uns aus der Welt des Internets? Geben wir unseren Namen in einer Suchmaschine ein, tauchen neben unseren Social Media Plattformen auch Bilder auf. Sei es von der Abschlussfeier der Schule, Vereinen oder der Firma, bei der man gearbeitet hat. Wenn unsere Erben nicht handeln, bleiben diese bestehen.
„Verstirbt eine Person, ändert das an den Digitalen Daten vorerst nichts. Sie sind nach wie vor über Suchmaschinen wie Google zu finden. Ändern kann das nur der Erbe, der die Daten dann entsprechend löschen muss.“
Julia Zeller, Verbraucherschutz Bayern
Wir lernen also: Es ist unglaublich wichtig, sich um seinen Nachlass zu kümmern, auch um den digitalen. Wenn wir das nicht tun, kann es nach unserem Ableben zum Missbrauch unseres Digitalen Ichs kommen. Also lieber zu früh als zu spät darum kümmern. Wenn ihr euch noch weiter über den Digitalen Nachlass informieren wollt, könnt ihr hier mehr darüber lesen.
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Autorin: Maria Czerniejewski